Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der betterplace Umspannwerk GmbH, nachfolgend bUm genannt, die diese gegenüber ihren Vertragspartnerinnen, nachfolgend Kundinnen genannt, im Rahmen der Coworking und Veranstaltungsleistungen und bei der Buchung von Räumen und Durchführung von Veranstaltungen erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche zu den nachfolgenden AGB im Widerspruch stehen oder über diese hinausgehen, haben keine Geltung, es sei denn, bUm stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst sämtliche Räumlichkeiten am Paul-Lincke-Ufer 21, die vom bUm genutzt, und deren Nutzung an Dritte ermöglicht wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, das bUm stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucherinnen im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmerinnen im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) bUm erbringt die Coworking- und Raumvermietungs-Leistungen auf der Grundlage eines Nutzungs- und Überlassungsvertrages. Dieses Vertragsverhältnis gilt daher persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine Untervermietung ist untersagt.

Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Eingangsschlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen.

Leitfaden für solidarisches Miteinander

Der Leitfaden ist Bestandteil der AGB und ist verpflichten für alle Menschen, die das bUm betreten: https://bum.berlin/awareness .

Co-Working

Vertrag

(1) Mit der Buchungsbestätigung durch bUm kommt ein Vertrag mit bUm entsprechend dem gewählten Tarif zustande. bUm ist nicht verpflichtet eine Buchungsanfrage anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Buchungsantrags stellt keine Annahme dar. Der Vertragsschluss erfolgt über das Online – Buchungsverfahren auf der Homepage www.bum.cobot.me. Die Buchung kann nur bestätigt werden, wenn der Kunde bereits Mitglied ist (siehe Registrierung der Nutzer), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind und verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde.

Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von bUm ist die zeitlich befristete Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetzugang sowie die Bereitstellung von Besprechungs- und Seminarräumen (gegen Aufpreis). Weitere Servicedienstleistungen umfassen die Durchführung von Veranstaltungen und die Überlassung von Veranstaltungsflächen gegen Entgelt.

(2) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Wlan und Zugang zum Café (Kosten für Speisen und Getränke muss der Kunde selbst tragen).

(3) Folgende Ausstattung kann zusätzlich gemietet werden: Miete von technischen Geräten, Moderationsmaterialien, Flipchart, Whiteboard, Drucker, Schließfach.

(4) Der Kunde kann seine aktive Mitgliedschaft jederzeit auf ein anderes Mitgliedschafts-Paket wechseln. Dazu muss er das aktuell ausgewählte Mitgliedschafts-Paket kündigen (siehe 6 Vertragsdauer / Kündigung)

Preise, Zahlungsmodalitäten & Kaution

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.

(2) Die aktuell angebotenen Pakete können dem Preis- und Leistungsverzeichnis unter www.bum.berlin entnommen werden.

(3) bUm steht es frei, die Preise für Mitglieder mit einer Frist von zwei Monaten zu ändern. Den Kunden steht es frei den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.

(4) Die Bezahlung der Rechnung kann durch die Zahlungsmittel erfolgen, die zum Zeitpunkt der Buchung angeboten wurden, z.B: Stripe, Gocardless, Paypal, Überweisungen, iZettel.

(5) Die Zahlung der Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig.

(6) bUm ist berechtigt, dem Kunde Rechnungen und sonstige Schreiben per Email zu übermitteln.

(7) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von bUm nebst seiner Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Kunden zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(8) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Registrierung der Nutzer

(1) Vor der ersten Buchung müssen sich alle Nutzer erstmalig registrieren. Die Registrierung erfolgt über das Internet Portal www.bum.cobot.me. Der Kunde muss dabei eine gültige Rechnungsadresse sowie Zahlungsmethode angeben. bUm behält sich das Recht vor, die Registrierung abzulehnen.

(2) Vor der erstmaligen Nutzung muss sich jeder Kunde am Empfang im Erdgeschoss des bUm während der Öffnungszeiten melden und ggfs. ausweisen. bUm behält sich vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild-Ausweises des Kunden zur Dokumentation zu machen; im Fall ausländischer Dokumente kann auch eine Kopie gefertigt werden.

(3) Vor der erstmaligen Nutzung muss sich jeder Kunde am Empfang im Erdgeschoss des bUm während der Öffnungszeiten melden und ggfs. ausweisen.

(4) Bei jedem Besuch muss jeder Kunde in cobot eingecheckt werden. Dies kann durch den Kunde selsbt oder durch das Empfangspersonal gemacht werden. bUm behält es sich vor jederzeit zu überprüfen, ob der Kunde sich ordnungsgemäß angemeldet hat.

Nutzung der Arbeitsplätze / Unzulässiges Verhalten

(1) Der Zugang zum bUm Coworking Space ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Diese sind: Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr. In Abhängigkeit des vom Kunden gebuchten Pakets ist der Zugang zum bUm auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Es ist allen Kunden grundsätzlich untersagt ohne Erlaubnis oder außerhalb der Öffnungszeiten Dritte mit in die Räume vom Umspannwerk zu nehmen. Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt bUm den Service einzustellen und damit den Zugang zu verweigern bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(2) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt bUm zur fristlosen Kündigung.

(3) Die Nutzung des Angebots von bUm für gesetzeswidrige Zwecke ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Geschäftsräume, die Adresse und die Datenleitung nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden oder die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden von bUm führen, hat der Kunde bUm diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Kunden verursachen. bUm behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

(5) Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Absprache mit dem Empfangspersonal erlaubt.

(6) Der Kunde hat Rücksicht auf andere Kunden zu nehmen. Insbesondere störender Lärm und Geruch sind zu vermeiden.

(7) Das Rauchen ist im gesamten bUm untersagt.

(8) Der Kunde ist verpflichtet sich an diese Hygienerichtlinien halten:

https://docs.google.com/document/d/1iPm1AsWZaUzaiZEm0Op0CIHlPWXJOMZnUN6yvB4PhpU/edit

(9) Das bUm stellt dem Kunde technische Geräte und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Mit den technischen Geräten und mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunde berechnet.

(10) Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen vornehmen. Des Weiteren darf der Kunde eigene Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Drucker o.ä. nur nach vorheriger Absprache im bUm anschließen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm/ihr vorgenommenen Änderungen entstehen.

(11) bUm ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen im Coworking-Space unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(12) bUm behält sich vor, nach vorheriger Ankündigung innerhalb einer angemessener Frist den Coworking Space für interne Zwecke komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu benutzen.

Vertragsdauer / Kündigung

(1) Der Vertrag zwischen bUm und dem Kunden ist für den in ihm genannten Zeitraum gültig und verlängert sich automatisch um einen Monat bei den Monatspässen bzw. 52 Wochen bei den Jahrespässen, wenn das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig durch den Kunden oder bUm gekündigt wird. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen Fristende oder zum Ende einer Verlängerung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Ablauf bei einem Monatspass und 60 Tage vor Ablauf bei einem Jahrespass kündigen. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang bei bUm und nicht der Zeitpunkt des Versands.

(2) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

(3) Verträge können von bUm ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht: Mindestens zweimal zweiwöchiger Verzug mit Zahlungen, die nicht rechtzeitige Zahlung einer vereinbarten Sicherheitsleistung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung und/ oder diese AGB, die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu strafbaren- und sittenwidrigen Geschäftszwecken, die unerlaubte Überlassung des Arbeitsplatzes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.

(4) bUm ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Coworking Space zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

(5) bUm ist im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt vorausbezahlte Beiträge des Kunden einzubehalten, und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gewährleistung

(1) Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem offenen Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Der Kunde hat die Arbeitsplätze eingehend besichtigt und diese für seinen beabsichtigten vertraglichen Zweck als geeignet anerkannt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. bUm übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Haftung

(1) Der Kunde ist für sämtliche Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu bUm unterbleiben. bUm übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunde. Wird bUm aufgrund der Internetnutzung mit Haftungsansprüchen und Schäden Dritter konfrontiert (bspw. im Rahmen der Störerhaftung), stellt der Kunde bUm von sämtlichen diesbezüglichen Haftungsansprüchen und Schäden Dritter ausdrücklich frei.

(2) Ist bUm aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz oder zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, erstreckt sich die Haftung von bUm, ihrer leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder von bUm übernommenen Garantien. Diesbezüglich ist die Haftung von bUm auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, bUm hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt..

(4) bUm haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet bUm nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die bUm keinen Einfluss hat.

(5) Gegenstände, die der Kunde in die Räumlichkeiten von bUm einbringt sind nicht durch bUm versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schadensfall für den er bUm ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

(7) Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die ihm im Nutzungsvertrag überlassenen Gegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrags in mangelfreien, gebrauchsfähigen Zustand zu hinterlassen. Schäden hieran sind vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich alle Schlüssel bzw. Magnetkarten, die ihm ausgehändigt wurden an bUm zurückzugeben. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für den Verlust des Schlüssels. Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach den Kosten für die Wiederbeschaffung der Schlüsselkarte bzw. für den Austausch der Schließanlage.

(3) Gegenstände, die nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassen wurden, werden nach einer Woche aus den Räumen von bUm auf Kosten des Kunden entfernt und eingelagert.

 

Raumvermietung / Veranstaltungen

Leistungen des bUm

(1) Das bUm erbringt die Veranstaltungsleistungen (Überlassung von Räumlichkeiten, Inventar, Technik und Serviceleistungen) auf der Grundlage der jeweils aktuell gültigen Preis- und Angebotslisten auf Anfrage des Kunden nach einer bestimmten Veranstaltung mit einem konkreten Veranstaltungszweck.

(2) Der Vertrag kommt nach der Annahme des Angebots mit dem Zugang einer Buchungsbestätigung durch das bUm an die Kundin/den Kunden zustande. Das Vertragsverhältnis gilt daher persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine Untervermietung ist untersagt. Das bUm ist nicht verpflichtet, eine Buchungsanfrage des Kunden anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage stellt keine Annahme dar. Aus einer mündlichen und/oder schriftlichen Reservierung einer Veranstaltung für einen bestimmten Termin kann kein Rechtsanspruch auf den späteren Vertragsabschluss hergeleitet werden. Terminreservierungen sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

(3) Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte der Kundin/des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Insbesondere ist es der Kundin/dem Kunden untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Eingangsschlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung zu überlassen.

(4) Die Kundin/Der Kunde kann noch kurzfristig im Vorfeld oder während einer Veranstaltung Zusatzleistungen vom bUm auf der Grundlage der jeweils gültigen Angebots- und Preisliste in Anspruch nehmen. Diese Zusatzleistungen sind in diesem Falle gesondert vom Kunden zu vergüten. Das bUm behält sich das Recht vor, der Kundin/dem Kunden entsprechende entgeltliche Zusatzleistungen auch ohne die Buchung durch die Kundin/den Kunden und unter Umständen auch ohne Absprache mit der Kundin/dem Kunden bzw. der:dem Veranstaltungsleiter:in zur Verfügung zu stellen, wenn die Veranstaltung andernfalls abgebrochen werden müsste, z. B. aufgrund geänderter Sicherheitsanforderungen oder ähnlichem.

(5) Vor der Überlassung an die Kundin/den Kunden wird gemeinsam mit dieser:m bzw. der: dem von der Kundin/vom Kunden zu benennenden Veranstaltungsleiter:in der Veranstaltungsraum einschließlich der technischen Einrichtungen, Notausgänge und Rettungswege besichtigt. Stellt die Kundin/der Kunde oder die:der von ihr/ihm benannte Veranstaltungsleiter:in Mängel oder Beschädigungen fest, sind diese schriftlich festzuhalten und dem bUm unverzüglich anzuzeigen.

(6) Werbemaßnahmen im Veranstaltungsraum bzw. auf dem Veranstaltungsgelände dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung vom bUm erfolgen.

Preise, Zahlungsmodalitäten und Kaution

(1) Die aktuellen Preise können der jeweils aktuellen Preis- bzw. Angebotsliste entnommen werden. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.

(2) Die Bezahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto: betterplace Umspannwerk GmbH, GLS Gemeinschaftsbank, IBAN IBAN: DE63 4306 0967 1236 8494 00, BIC: GENODEM1GLS

(3) Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig.

(4) Das bUm ist berechtigt, der Kundin/dem Kunden Rechnungen und sonstige Schreiben per E-Mail zu übermitteln.

(5) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen vom bUm nebst seiner Haftung, ohne dass die Kundin/der Kunde von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes von der Kundin/vom Kunden zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

Kündigung des Vertrages, Abbruch der Veranstaltung, Ausschluss von Veranstaltungsteilnehmern

(1) Der zwischen dem bUm und der Kundin/dem Kunden geschlossene Vertrag kann außerordentlich durch das bUm aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn:

das vereinbarte Entgelt für die Benutzung oder die vereinbarte Sicherheit nicht rechtzeitig erbracht worden ist;

durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen-, Sachschäden oder Gewalt zu befürchten sind;

das bUm nach Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erlangt, aus denen sich bei vernünftiger Betrachtungsweise unter Abwägung aller Umstände Anlass zur Sorge gibt, dass die von der Kundin/vom Kunden geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen zuwider läuft und/oder die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt und/oder die berechtigte Sorge dazu besteht, dass Besucher, Personal, Passanten oder andere Personen geschädigt oder die Veranstaltungsobjekte beschädigt werden;

der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen trotz Aufforderung durch das bUm nicht erbracht wird;

die Zahlungsfähigkeit der Kundin/des Kunden nicht oder nicht mehr gegeben ist;

über das Vermögen der Kundin/des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt wurde;

die Kundin/der Kunde den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung vom bUm ändert

eine Nutzung/Überlassung/Untervermietung an Dritte ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des bUm erfolgt;

ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt; ein Verstoß gegen die AGBs vorliegt..

(2) Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung während der Durchführung der Veranstaltung vor, ist das bUm berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen und den Kunden sowie die weiteren Berechtigten (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Kunden, dessen Angestellte) sowie sämtliche Veranstaltungsteilnehmer von dem Veranstaltungsort zu verweisen.

(3) Das bUm behält sich ferner das Recht vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung einzelne Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen diesen Hausverbot zu erteilen.

(4) Macht daes bUm von der fristlosen Kündigung Gebrauch, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Schadenersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen, seines entgangenen Gewinns oder anderer Ansprüche.

(5) Endet das Vertragsverhältnis durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des bUm, haftet die Kundin/der Kunde für den Schaden, den das bUm dadurch erleidet, dass eine anderweitige Veranstaltung während des vertraglich vorgesehenen Zeitraums nicht hat durchgeführt werden können. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem bUm ausdrücklich vorbehalten.

 

Höhere Gewalt

Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die Parteien von den vertraglichen Pflichten frei und jede:r Vertragspartner:in trägt ihre/seine Kosten selbst.

 

Haftung

(1) Die Kundin/Der Kunde trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Für alle Schäden, die durch die Kundin/den Kunden, deren/seine Mitarbeitende, deren/seine Beauftragten, Angestellten und Arbeiter:innen oder die Veranstaltungsbesucher:innen aus Anlass der Benutzung der Räume entstehen, haftet die Kundin/der Kunde. Die Kundin/Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die am Gebäude oder Inventar des jeweiligen Veranstaltungsobjekts durch Anbringung von Dekorationen oder Reklame, durch Einbringen fremder oder Veränderungen eigener Einrichtungsgegenstände sowie für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Wasser-, Gas-, und Kraftleitungen sowie der Sanitär- und Heizungsanlage entstehen.

(2) Werden infolge von Verstößen gegen die AGB, Regelungen aus dem Vertrag oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Kundin/dem Kunden und dem bUm Ordnungswidrigkeiten oder Bußgelder gegen das bUm oder gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – zum Beispiel auf Grundlage des § 32 Absatz 5 Satz 2 BetrVO (Betreiberhaftung) – festgesetzt, ist die Kundin/der Kunde zur unverzüglichen Übernahme bzw. zur Erstattung der festgesetzten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder verpflichtet, soweit deren Festsetzung auf Pflichtverletzungen beruhen, die die Kundin/der Kunde oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder sonstige Dritte (Veranstaltungsteilnehmer etc.) zu vertreten haben. Die Übernahme und Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf solche Bußgelder, die aufgrund anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften z. B. aufgrund polizeirechtlicher Vorschriften oder aufgrund behördlicher Anordnungen gegen das bUm oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen festgesetzt werden. Das bUm wird jede Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern, die in den Verantwortungsbereich der Kundin/des Kunden fallen, unverzüglich an die Kundin/den Kunden weiterleiten. Die Kundin/Der Kunde ist berechtigt vom bUm zu verlangen, Widerspruch und Klage gegen entsprechende Festsetzungen einzureichen. In einem solchen Fall ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten vollständig zu übernehmen und das bUm insoweit vollständig freizuhalten.

(3) Die Kundin/Der Kunde stellt das bUm von allen Ansprüchen frei, die ihm selbst, seinen Beauftragten oder dritten Personen, insbesondere den Veranstaltungsbesucher:innen, aus Anlass der Benutzung der Räume entstehen. Die Kundin/Der Kunde übernimmt im Innenverhältnis die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf das gesamte jeweilige Veranstaltungsobjekt einschließlich der von ihm eingebrachten Anlagen. Die Kundin/Der Kunde stellt das bUm von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen das bUm aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten erhoben werden. Für Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet das bUm nur insoweit, als der Zustand der Mietsache vor deren Überlassung an den Kunden als Ursache der Verletzung in Betracht kommt. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, bei Betriebsstörung oder sonstigen, die Veranstaltung behindernden oder beeinträchtigenden Ereignissen, haftet das bUm nicht.

(4) Die Kundin/Der Kunde haftet für alle, insbesondere durch ihn selbst, durch den Veranstalter, dessen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursachten Personen- und Sachschäden und befreit das bUm von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.

(5) Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, eine geeignete und ausreichende (Veranstalter:innen-) Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abzuschließen, deren Bestehen er dem bUm unaufgefordert nachzuweisen hat. Wird auf Verlangen bis 3 Tage vor der Veranstaltung der Nachweis nicht erbracht, kann das bUm die Versicherung im Namen und auf Kosten des Kunden selbst abschließen oder den Vertrag fristlos kündigen.

(7) Das bUm übernimmt keine Haftung für die von der Kundin/dem Kunden, deren/seinen Beauftragten, Vertragspartner:innen oder Besucher:innen eingebrachten oder eingelagerten Gegenstände. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Die Sicherung und Versicherung dieser Sachen obliegt der Kundin/der Kunden. Das bUm ist insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.

(8) Für Versagen der Einrichtungen oder Betriebsstörungen oder sonstige, die Veranstaltung beeinträchtigende, Ereignisse haftet das bUm nur, wenn es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit von Personen.

 

Nutzungsbedingungen

(1) Das bUm stellt die der Kundin/dem Kunden überlassenen Veranstaltungsräume nur zu dem vereinbarten Zweck bereit. Das Vertragsverhältnis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarten Räume.

(2) Die Kundin/Der Kunde ist auf seine Kosten zur Einbringung von Anlagen, die zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich sind, berechtigt und zur vollständigen Entfernung aller eingebrachten Gegenstände zum Ende der Veranstaltung verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zur Nutzung überlassene Veranstaltungsobjekt, zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses in vertragsgemäßen Zustand ohne Beschädigungen besenrein zurückzugeben. Festgestellte, von der Kundin/vom Kunden oder deren/dessen Besucher:innen verursachte Schäden, werden auf Kosten der Kundin/des Kunden vom bUm instand gesetzt.

(3) Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich, das ihm überlassene Veranstaltungsobjekt nur für die nach den jeweiligen behördlichen Bestimmungen zulässigen Zwecke und damit verbundenen Auflagen zu nutzen. Die Durchführung der Veranstaltung darf keine für Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigte benachbarter Grundstücke unzumutbare Belästigung jeglicher Art herbeiführen. Die Kundin/Der Kunde hat die geltenden Vorschriften über die Schallemissionen und damit verbunden die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

(4) Die Kundin/Der Kunde trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

(5) Dekorationen, Reklame und sonstige Auf- und Einbauten müssen den aktuell gültigen Brandschutzbestimmungen und der für das Objekt Paul-Lincke Ufer 21, 10999 Berlin gültigen Brandschutzordnung und, soweit erforderlich, den Bauordnungsvorschriften entsprechen. Sie dürfen nur mit Genehmigung vom bUm eingebracht werden. Nägel, Schrauben, Nieten, Krampen, Ösen etc. dürfen zur Befestigung von Dekorationen in den Böden, die Wände, in Decken oder Einrichtungsgegenständen nicht eingeschlagen oder geschraubt werden. Der Gebrauch von Klebeband an den Innenwänden der überlassenen Räumlichkeiten ist nur mit der Genehmigung vom bUm erlaubt. Treppen, Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Die Ausgänge müssen während der Veranstaltung unverschlossen sein. Das ebenerdige Verlegen von Kabelleitungen o. Ä. durch Fluchtwege ist verboten. Die Rettungswege und Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen und Feuermeldern müssen freigehalten und dürfen weder verhängt, verschlossen oder verstellt werden.

(6) Das Rauchen ist in allen der Kundin/dem Kunden während der Veranstaltung zugänglichen Räumen verboten.

(7) Die Kundin/Der Kunde hat kein Mitspracherecht darüber, an wen und zu welchem Zweck zum gleichen Zeitpunkt die Flächen, die nicht zum Veranstaltungsort gehören, überlassen werden. Dies gilt gleichermaßen für die Vorbereitung dieser Räume für anderweitige Veranstaltungen. Eine Zuwegung zu diesen Orten (Anlieferung und Besucher:innenverkehr) muss stets gewährleistet sein. Die Kundin/Der Kunde kann keine Rechte daraus ableiten oder Einwendungen dagegen erheben, dass gleichzeitig neben seiner Veranstaltung andere, auch ähnliche oder gleichartige Veranstaltungen in den Einrichtungen vom bUm stattfinden, soweit diese den Ablauf seiner Veranstaltung nicht unzumutbar stören oder beeinträchtigen.

(8) Die Kundin/Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beendet ist und die benutzten Räume geräumt und besenrein in vertragsgerechtem Zustand an das bUm zurückgegeben werden.

(9) Das Hausrecht verbleibt in allen Veranstaltungsräumen jederzeit beim bUm.

(10) Soweit erforderlich, haben das Personal sowie Beauftragte vom bUm jederzeit Zutritt zu den vermieteten Räumen. Sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. Den Anordnungen der beim bUm beschäftigten oder vom bUm beauftragten Personen ist durch die Kundin/den Kunden Folge zu leisten.

(11) Der Kundin/Dem Kunden obliegen auf eigene Kosten die nachstehenden Verpflichtungen:

Einholung behördlicher Genehmigungen jeder Art

Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Urheberrechts in Bezug auf Musik-, Wort-, Bild- und sonstige Rechte der bei seiner Veranstaltung zum Einsatz kommenden Werke. Entsprechende Gebühren (z. B. bei der Gema, KSK) sind abzuführen.

Einhaltung und Durchsetzung des vereinbarten Rauchverbotes sowie den Vorschriften des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes innerhalb der Veranstaltungsräume.

(12) Die Kundin/Der Kunde hat zur reibungslosen Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung sämtliche veranstaltungsbezogenen Informationen spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin dem bUm bekannt zu geben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und kann das bUm deshalb die notwendige technische und personelle Ausstattung nicht mehr oder nicht mehr zu den angebotenen Preisen zur Verfügung stellen, sind etwaige Ansprüche der Kundin/des Kunden gegenüber dem bUm ausgeschlossen. Die Kundin/Der Kunde ist Veranstalter im Sinne des § 32 V BetrVO.

(135) Mitgeführte (persönliche), sowie durch die Kundin/den Kunden angemietete Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr der Kundin/des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das bUm übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

(16) Rettungswege und Feuerwehrbewegungszonen sind zu jeder Zeit freizuhalten.

(17) Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet sich an die geltenden Hygienerichtlinien halten.

Diese werden vom bUm auf der Website bum.berlin veröffentlicht und sind auf Nachfrage durch bUm mitzuteilen.

 

Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Tritt die Kundin/der Kunde vom Vertrag zurück, so verpflichtet er sich, nachfolgende Stornogebühr zu zahlen:

Ab 24 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% des vereinbarten Preises

Ab 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% des vereinbarten Preises

Ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60% des vereinbarten Preises

Ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Preises

Sofern die Kundin/der Kunde keinen geringeren Schaden des bUm nachweisen kann.

(2) Leistungen Dritter werden dem Kunden zu 100% weiter berechnet, sofern keine kostenfreie Stornierung mehr möglich ist.

(3) Unabhängig vom Kündigungstermin werden alle durch die Veranstaltung entstandenen Aufwände und Kosten der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Maßgeblich für die Berechnung der oben genannten Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim bUm.

Veranstaltungsleiter und Verantwortliche

(1) Die Kundin/Der Kunde hat dem bUm eine Person zu benennen, die:der als „Veranstaltungsleiter:in“ während der Auf- und Abbauphase und während des Veranstaltungsbetriebs vor Ort ist und die Verpflichtungen nach den Vorschriften des § 32 Absatz 1 bis 4 BetrVO wahrnimmt. Durch diesen bestellte oder genehmigte Dienst- oder Zusatzleistungen gelten als verbindlich. Ein Wechsel der Person während der Veranstaltungs- oder Auf- und Abbauzeit ist möglich und dem bUm unverzüglich mitzuteilen.

Verschwiegenheit

(1) Die Kundin/Der Kunde ist zur Verschwiegenheit über alle durch die Vereinbarung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Das gilt auch für die zur Verfügung gestellten oder in Zusammenarbeit entstandenen Unterlagen.

Datenschutz und Datenweitergabe

(1) Ergänzend zu den AGB gelten die Datenschutzrichtlinien des bUm.

(2) Das bUm darf Daten der Kund:innen an andere Kund:innen weitergeben, um eine aktive Vernetzung von Kundinnen untereinander zu ermöglichen. Dies umfasst folgende Daten: Namensdaten, Kontaktdaten, Angaben zu Organisationszugehörigkeit/Firmenzugehörigkeit, Angaben zu Rolle/Funktion innerhalb der Firma.

Die Kundin/Der Kunde, der Daten empfängt, verpflichtet sich, diese Daten nur für den in (2) genannten Zweck zu verwenden und dabei alle geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Sofern die Kundin/der Kunde, der die Daten empfängt, gegen diese Bestimmungen verstößt, stellt er das bUm von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Kund:innen und Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem bUm alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Das bUm darf Daten der Kunden an die gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin, weitergeben. Zwecke der Weitergabe sind, (a) die Kunden des bUm über die Services der gut.org zu informieren und (b) um das Angebot des bUm gemeinsam mit der gut.org weiterzuentwickeln.

Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbestimmungen der Kundin/des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Das bUm behält es sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für die Kundin/den Kunden nicht zumutbar. Das bUm wird die Kundin/den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht die Kundin/der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten AGB als von der Kundin/vom Kunden angenommen.

(3) Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublikin Deutschland.

(6) Der Gerichtsstand ist der Sitz der betterplace Umspannwerk GmbH in Berlin.

Stand der AGB: 20.03.2023

PAUL-LINCKE-UFER 21,
10999 BERLIN
+49 30 40367158-1

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